Datenschutz – und wo er auch hinderlich sein kann
- Oktober 25th Oktober 2006
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Bei uns in der Wexstraße (Nahe dem Insbrucker Platz) steht ein altes Cabrio. In seinen jungen Jahren muss es ein ziemlicher Hingucker gewesen sein. Mit ordentlich PS unter der Haube und einer flotten Linie. Heute jedoch rottet es nur noch vor sich hin. Das Verdeck dichtet nicht mehr, der Lack ist stumpf, die Stoßstangen rosten, die Fenster werden langsam blind.
Im Geiste kann man sich den Wagen aber vorstellen, wie er vor 30 Jahren einmal aussah oder wieder aussehen könnte. Und ein wenig wagemutig wie wir sind, täten wir dieses Abenteuer tatsächlich in Angriff nehmen wollen. Auf jeden Fall kann man dann nicht über Langeweile klagen und behaupten, man wüsste nicht, wofür man sein vieles Geld ausgeben kann. Nur, wie kann man den Halter ermitteln?
Auch das Ordnungsamt ist auf den Wagen schon aufmerksam geworden. Es steht schon seit sicher Monaten dort und besitzt kein gültiges Kennzeichen mehr. Gestern hat das Auto schon den zweiten Aufkleber vom Ordnungsamt bekommen, womit der Fahrzeughalter auf diesen Mißstand hingewiesen und mit einer Strafe von bis zu 10000 Euro gedroht wird. Die Zeit drängt also.
Doch allein mit dem Kennzeichen ist der Halter nicht zu ermitteln. Datenschutz. Weder Polizei noch Versicherungen noch – keine Ahnung, wo man sich noch hinwenden kann – geben einem Auskunft. Und sich die Mühe zu machen, den Mittler zu spielen, ob die Daten nicht doch weitergegeben werden dürfen, macht sich wohl eher keiner…
Gestern haben wir einfach mal einen Zettel am Wagen hinterlassen. Die Fenster kann man leicht wegdrücken, so dass ein groß genügender Spalt entsteht. Doch sieht es nicht so aus, als sei der Halter in den letzten Monaten mal am Wagen gewesen. Eigentlich schade.
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