… die erste und vorletzte Klausur kurz vor Schluss des Semesters. MUR (Medien- und Urheberrecht) hieß der Kurs. Nicht wirklich schwer, aber auch nicht so dolle. Für die einen war eine der vielen Aufgaben keine Problem, andere jedoch suchen lange nach der BEGRÜNDUNG dafür – zum Beispiel ich. Ich stelle sie hier einmal vor und bin neugierig, zu welcher Entscheidung ihr kommt und warum:

Ein Unternehmen wirbt mit einem Bild von Stoiber und dem Slogan “Wir vermieten auch an tote Könige”. Stoiber ist auf einer Harley Davidson mit Hermelin und Zepter abgebildet. Es gibt keine Einwilligung von Stoiber. Stoiber klagt, sein Recht am eigenen Bild (§22 KUG) sei verletzt. Wie erfolgreich ist die Klage?
(Entspricht im etwa dem Wortlaut der Aufgabenstellung)

Also, angehende Juristen: Wie sieht das Urteil aus und warum?